EU gibt 38 Mio. EUR für Cybersicherheit aus

DIZ 07.05.2018

Die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) trat im August 2016 in Kraft. Laut einer PwC-Studie, ebenfalls aus dem Jahr 2016, wurde jedes fünfte deutsche Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern Opfer einer Cyberattacke.

Die Mitgliedstaaten hatten 21 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und haben noch weitere 6 Monate, um die Betreiber wesentlicher Dienste zu benennen. Es handelt sich um das erste EU-weit verbindliche Regelwerk auf dem Gebiet der Cybersicherheit. Die Richtlinie schafft ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau der Netz- und Informationssysteme in der gesamten Union.

Um die Union mit den richtigen Werkzeugen für den Umgang mit Cyberangriffen zu wappnen, schlug die Europäische Kommission im September 2017 außerdem eine breite Palette von Maßnahmen zum Aufbau einer soliden Cybersicherheitsstruktur in der EU vor. Dazu gehörte die bestehende Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) zu einer schlagkräftigeren EU?Agentur für Cybersicherheit auszubauen. Ihre Aufgabe soll es sein, Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und Unternehmen zu helfen, sich gegen Cyberangriffe zu wehren. Außerdem soll ein neues europäisches Zertifizierungssystem gewährleisten, dass Produkte und Dienste in der digitalen Welt sicher sind.

Cybersicherheit kann Innovationen erleichtern und dazu beitragen, Daten als "das neue Öl der Wirtschaft" in den Mittelpunkt zu rücken. Europas digitale Zukunft zu sichern kann auch bedeuten, Gefahren für Online-Plattformen zu bekämpfen, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in der digitalen Wirtschaft zu unterstützen oder in die Nutzung künstlicher Intelligenz und den Einsatz von Supercomputern in Bereichen wie Medizin und Energieeffizienz zu investieren.

Quelle: Europäische Union und Rat der Europäischen Union