Wiederauflage der Digitalisierungsprämie

DIZ 25.06.2018

Nach einem ersten erfolgreichen Modellversuch im Jahr 2017 wird die Digitalisierungsprämie des Wirtschaftsministeriums in einem weiteren Modellversuch als Tilgungszuschuss wiederaufgelegt. Ziel sei es, Baden-Württemberg auch in der digitalisierten Zukunft als führenden Innovations- und Wirtschaftsstandort zu positionieren, erklärte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

Nach einem ersten erfolgreichen Modellversuch im Jahr 2017 wird die Digitalisierungsprämie des Wirtschaftsministeriums in einem weiteren Modellversuch als Tilgungszuschuss wiederaufgelegt. In 2018 stehen dafür aus Mitteln der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung (digital@bw) vier Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Digitalisierung nimmt mehr und mehr Fahrt auf und prägt Alltag und Wirtschaft. Nur wenn wir ihre Chancen nutzen, werden wir weiter auf der Gewinnerseite stehen. Unser klarer Anspruch ist es, Baden-Württemberg auch in der digitalisierten Zukunft als führenden Innovations- und Wirtschaftsstandort zu positionieren. Das wird jedoch nur funktionieren, wenn auch der Mittelstand mitzieht und stark bleibt“, erklärte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

Die mittelständische Wirtschaft unterstützen

Viele Mittelständler würden zwar die Bedeutung der Digitalisierung erkennen, zögen daraus jedoch noch keine oder nicht ausreichende Konsequenzen für die eigene Produktion oder das eigene Geschäftsmodell, so die Ministerin. „Mit der Prämie unterstützen wir deshalb die mittelständische Wirtschaft bei konkreten Schritten auf dem Weg in die digitalisierte Zukunft“, unterstrich Hoffmeister-Kraut.

Die Digitalisierungsprämie wird hierfür mit einem Förderdarlehen der L-Bank kombiniert. Die Digitalisierungsprämie war im Modellversuch des Jahres 2017 als direkter Zuschuss ausgereicht worden. Die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel waren innerhalb weniger Wochen aufgebraucht.

Hoffmeister-Kraut: „Mit unserem neuerlichen Modellversuch bieten wir ein attraktives Unterstützungsangebot zur Digitalisierung in den Unternehmen – für Handwerk, Einzelhandel oder Gastgewerbe ebenso wie für das Verarbeitende Gewerbe oder für die Dienstleistungen.“ Ein Vorteil des neuen Angebots sei, dass die Digitalisierungsprämie mit einem kompletten Finanzierungsangebot für die jeweilige Digitalisierungsmaßnahme verbunden werde. Dies könne insbesondere auch für diejenigen Unternehmen sinnvoll sein, die nicht über freie Eigenmittel zur Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen verfügten. Die Digitalisierungsprämie solle trotz begrenzter Mittel möglichst über den gesamten Jahresverlauf angeboten werden, betonte die Wirtschaftsministerin.

Die technische Umsetzung der Förderung wird aktuell zusammen mit der L-Bank zügig vorbereitet. Der neue Modellversuch der Digitalisierungsprämie wird am Montag, 9. Juli, starten. „Die Evaluation des Modellversuchs von 2017 hat gezeigt, dass wir mit einer Digitalisierungsprämie wertvolle Unterstützung für unsere mittelständischen Unternehmen leisten können, damit sie bei der Digitalisierung vorankommen. Mit dem neuen Modellversuch wollen wir erproben, inwieweit mit dem Angebot die Unternehmen bis 100 Beschäftigte branchenübergreifend und in der Fläche des Landes erreicht werden können“, erläuterte Hoffmeister-Kraut. Ziel sei es auch, mit der Fördermaßnahme ein möglichst großes Investitionsvolumen in Digitalisierungsprojekte des Mittelstands anzustoßen.

Quelle und weitere Informationen: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg