Pflicht für alle forschenden und entwickelnden Unternehmen!

Unser Service

  • Informationsprüfung
    Das DIZ prüft alle Informationen über Ihre FuE-Aufwendungen hinsichtlich ihrer Plausibilität und Passfähigkeit im Vorfeld der Eingabe auf das Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

  • Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung auf Erteilung einer Bescheinigung bei der BSFZ
    Das DIZ bereitet, als von Ihnen befugter Antragsbearbeiter, alle für die Antragsstellung notwendigen Unterlagen vor und pflegt diese für Sie im Webportal der BSFZ ein. Nach einer DIZ-internen Qualitätskontrolle können Sie den Antrag, inklusive aller Anhänge, bei der BSFZ mit einem Klick einreichen.

  • Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt
    Wir unterstützen Sie bei der Befüllung des elektronischen Antragsformulars auf dem Online-Portal „Mein ELSTER“. Die Beratung zur Forschungszulage umfasst ausdrücklich keine Hilfeleistung in Steuersachen. Diese ist gemäß §3 StBerG befugten Berufsgruppen vorbehalten. Das DIZ kooperiert bei Bedarf mit einer auf die Forschungszulage spezialisierten Steuerberatung.

  • Nachforderungen
    Alle Nachforderungen von der BSFZ und dem zuständigen Finanzamt werden, bei voller Inkenntnissetzung des Kunden, durch das DIZ geprüft und, sofern es sich nicht um eine Hilfeleistung in Steuersachen handelt, bearbeitet.

Ihre Ansprechpartner

Möchten Sie mehr aus Ihren F&E Aktivitäten herausholen? Kontaktieren Sie uns!

Christoph Ziegler
Senior Business Development Manager

ziegler@diz-bw.de
+49 155 66009620

Alexander Knoblich
Accountant

knoblich@diz-bw.de
+49 176 60432235